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Karin Steinke, 040 48 54 41

Kontaktdaten

Post:
Erikastraße 98
20251 Hamburg
Telefon:
040 48 54 41
E-Mail:
info@karinsteinke.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich vor seiner verbindlichen Anmeldung (Vertragsangebot) von der Veranstalterin zur individuellen Auswahl von Kursinhalten kostenlos beraten zu lassen. Die Beratung beinhaltet jedoch lediglich eine Darstellung von Kursinhalten und Lernzielen. Die Auswahl eines bestimmten Kurses liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für eine unzutreffend gehaltene Auswahl eines Kurses durch den Teilnehmer wird seitens der Veranstalterin keine Haftung übernommen.

Der Vertrag beinhaltet das Recht zur Teilnahme an 4 Kurseinheiten zu je 16 Unterrichtseinheiten, die auf einen Ausbildungszyklus verteilt werden. Die genauen Zeitpunkte werden von der Veranstalterin nach Möglichkeit vor Vertragsschluss, spätestens mit der Anmeldung bekannt gegeben.

Jeder Kurs wird nach dem derzeitigen Ausbildungsstandard der Deutschen Akademie für Akupunktur (DAA, e.V., München) von der Veranstalterin sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Verwertung und / oder Umsetzung erworbener Kenntnisse kann die Veranstalterin ebenfalls keine Haftung übernehmen. Etwaige Erfolgsgarantien sind ausgeschlossen.

Der Teilnehmer erhält im Anschluss an jede Kurseinheit eine Teilnahmebescheinigung sowie Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt.

Anmeldung zu den Praxis-Intensiv-Hospitation-Kursen

Anmeldungen erfolgen verbindlich für 4 Kurseinheiten. Sie können von der Veranstalterin nur in Schriftform (per E-Mail, Postweg, Fax) entgegen genommen werden, wobei von der Veranstalterin die E-Mail Korrespondenz bevorzugt empfohlen wird. Mit der Anmeldung ist zugleich die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Unterschrift zu versichern. Ein Ausbildungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung von der Veranstalterin ebenfalls in Schriftform (siehe vorstehend) bestätigt wird.

Mit der Anmeldung verbundene persönliche Daten der Teilnehmer werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Vertragsdauer / Gebühren

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Kalenderjahr ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldebestätigung bei dem Teilnehmer. Bei Anmeldung per E-Mail oder Fax ist das Absendedatum der Bestätigung der Veranstalterin maßgeblich. Bei Postversandt ist auf das Datum der Postaufgabe (Poststempel) plus drei Werktage abzustellen.

Die Teilnahmegebühren für die Vertragslaufzeit betragen €425,00 (netto) pro Kurseinheit, mithin für die Kursstaffel insgesamt €1.700,00 (netto). Sie sind im Voraus fällig und mit dem Gesamtbetrag spätestens drei Wochen vor Beginn der ersten Kurseinheit zu zahlen, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf das Datum auf dem Konto (s.u.) der Veranstalterin ab zu stellen ist.

In besonderen Fällen können abweichende Zahlungsbestimmungen getroffen werden, für deren Wirksamkeit die Vertragsparteien zwingend die Schriftform vereinbaren.

Generell gilt jedoch: Ist ein Zahlungseingang der Teilnahmegebühren für die gesamte Kursstaffel nicht vor Eröffnung der ersten Kurseinheit oder bei abweichenden Zahlungsvereinbarungen vor Eröffnung der jeweiligen Kurseinheit festzustellen oder in bar entrichtet worden, ist der Teilnehmer von der Teilnahme der - gegebenenfalls jeweiligen - Kurseinheit oder der Kurse insgesamt ausgeschlossen. Der Anspruch der Veranstalterin auf Zahlung der vereinbarten Leistungen des Teilnehmers bleibt in solchen Fällen bestehen.

Leistungen

In den Kursgebühren sind folgende Leistungen enthalten:
Unterricht der ausgewiesenen Inhalte, kursbegleitende Arbeitsunterlagen, Pausenverpflegung (excl. Mittagessen), Teilnahmebescheinigung für die DAA und Weiterbildungsbestätigungen der Ärztekammer Hamburg über 16 Unterrichtseinheiten, vier Fallkonferenzen zur Vorlage gegenüber den Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Urheberrecht

Die überlassenen Kursunterlagen unterliegen dem Urheberrecht der Veranstalterin. Sie dürfen nach dem Kurs weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Etwaige Verstöße hiergegen berechtigt die Veranstalterin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen

Die Teilnehmerzahl pro Kurseinheit ist begrenzt auf 6 bis maximal 10 Personen, um die Effizienz der Veranstaltung zu sichern. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Kurseinheiten auf Grund einer zu geringen Anzahl gemeldeter Teilnehmer abzusagen und/oder zu verlegen. In einem solchen Fall werden die für den Kurs gemeldeten Teilnehmer spätestens 7 Kalendertage zuvor von der Veranstalterin schriftlich, bevorzugt per E-Mail, benachrichtigt.

Etwaige Kosten, die dem Teilnehmer durch eine Kursabsage und/oder Verlegung gegebenenfalls entstehen, werden von der Veranstalterin nicht übernommen.

Kann für einen Teilnehmer innerhalb eines Ausbildungszyklus nach Anmeldung kein passender Ersatzkurs bei vorheriger Absage der Veranstalterin angeboten werden, sind etwaige Vorleistungen des Teilnehmers seitens der Veranstalterin zu erstatten. Gleiches gilt, wenn Veranstaltungen wegen Erkrankung der Veranstalterin oder sonstiger in ihrer Person liegender Umstände ausfallen und kein passender Ersatztermin für die Nachholung einzelner Veranstaltungen gefunden werden kann.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, wie etwa die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten oder durch Arbeitsausfall seitens des Teilnehmers entstandene Kosten, sind ausgeschlossen.

Verhinderung des Teilnehmers an einer Kursteilnahme

Ist ein Teilnehmer an der Teilnahme einzelner Kurseinheiten aus Gründen verhindert, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, bleibt der Vergütungsanspruch der Veranstalterin bestehen. Der Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, mit einer Ausschlussfrist von 10 Werktagen vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, mit dem er unabhängig von der Veranstalterin eine Übernahme von geleisteten Gebühren vereinbart oder der sich gegenüber der Veranstalterin schriftlich zur Übernahme von gegenbenenfalls noch nicht geleisteten Teilnahmegebühren verpflichtet. In Einzelfällen kann von der vorgenannten Ausschlussfrist durch Einvernehmen der Vertragsbeteiligten abgewichen werden.

Teilnahmeabsagen und Änderungen in der Person des Teilnehmers bedürfen in allen Fällen der Schriftform.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag.

Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für individuell vereinbarte Abweichungen von diesen Bedingungen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

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